Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin

Sozialmedizin in Wissenschaft & Forschung

Sozialmedizin im geschichtlichen Kontext

Die Sozialmedizin ist eine medizinische Fachdisziplin, die in der universitären Forschung und Lehre, an Fachhochschulen und in der Praxis der Gesundheitsversorgung in sehr unterschiedlicher Weise verankert ist.

Die Sozialmedizin steht in der Reihe jener historischen Entwicklungen, aus denen auch die Sozialhygiene hervorgegangen ist. Diese betrafen vor allem

  • die Wahrnehmung der sozialen Ungleichheit der Menschen vor Krankheit und Tod sowie
  • der Chancen im Bedarfsfall Hilfe und Unterstützung zu erfahren und
  • den Konflikt um die Frage, ob sich der Wissenschaftsanspruch medizinischer und gesundheitlicher Hilfeleistung auf bio-medizinisch orientierte Erklärungs- und Handlungskonzepte reduzieren lässt.

Die Konzeptualisierung von Gesundheit, Krankheit und Behinderung sowie die der Hilfeleistung und der hierzu erforderlichen Voraussetzungen aus sozialwissenschaftlicher Sicht bilden somit den besonderen Beitrag der Sozialmedizin zu den medizinischen Wissenschaften insgesamt. Sie ist damit gleichsam die Konsequenz eines humanwissenschaftlichen Menschenbildes, das menschliche Individualität nicht auf eine biologische Funktionalität reduziert und die Aufgaben der Medizin nicht auf die eines Reparaturbetriebes eingrenzt.

Konfliktfelder der Sozialmedizin

Damit spiegeln sich alle Konflikte um

  • das Menschenbild,
  • die Konzeptualisierung von Gesundheit und Krankheit sowie um
  • die der Verantwortung für Hilfeleistung und
  • die hierzu erforderlichen Voraussetzungen seitens der Gesundheitssicherungs- und Gesundheitsversorgungssysteme

auch in den Konflikten in und um die Sozialmedizin.

Sozialmedizin im Kontext der Versorgungssysteme

Diese Konfliktträchtigkeit ist einer der Gründe für die unzureichende und oft nur gegen Widerstände mögliche Etablierung der Sozialmedizin als akademische Disziplin. Die Schwierigkeit der theoretischen und konzeptionellen Formierung des Fachgebiets wird durch den Umstand verstärkt, dass es jeweils in den unterschiedlichen Systemen der Gesundheitssicherung und –versorgung auch sehr verschiedene Aufgaben wahrzunehmen hat. Die Sozialmedizin hat sich deshalb international sehr unterschiedlich profiliert:

  • Unter den Bedingungen eines marktwirtschaftlich organisierten Versorgungstyps sind es vor allem die Erfahrungen der Sozialepidemiologie, die die Sozialmedizin prägen.
  • In steuerfinanzierten Systemen sind es maßgeblich die Ermittlung von prioritären Gesundheitsproblemen der Bevölkerung und die Evaluation der Effektivität und der Effizienz der Versorgungsangebote, die das Fachgebiet profilieren.
  • Unter den Bedingungen der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Selbstverwaltung mit ihren stark auf Ausgleich der Akteursinteressen durch Verhandlungen orientierten Natur, hat sich folgerichtig auch kaum ein an den Wissenschaften orientierter Erklärungs- und Beratungsbedarf entwickelt, da Regulation und Steuerung des Systems dem Verhandlungserfolg jeweils der interessierten Akteure folgen.

Sozialmedizin vs. Sozialversicherung

Sozialmedizin wird deshalb von der Medizin insgesamt offenbar nicht in seiner Erkenntnisfunktion, sondern eher als Dienstleistung und „Partei“ in Interessenkämpfen oder nur als „Sozialversicherungsmedizin“ wahrgenommen. Diese Reduktion wird z.T. fortdauernd durch den Umstand verstärkt, dass eine Reetablierung der Sozialhygiene nach dem 2. Weltkrieg in der Bundesrepublik nicht gelang und sich die einzelnen Arbeitsgebiete der Sozialhygiene der Weimarer Republik, (in heutiger Begriffswelt) also die Sozialepidemiologie, die Sozialmedizin, die Medizinsoziologie, die Gesundheitssystemforschung, die medizinische Demografie oder die Versorgungsforschung und das Gesundheitsmanagement, sofern in der Medizin überhaupt als Einzelwissenschaften, sich am ehesten außerhalb eines medizinischen Zusammenhangs, z. B. in dem von Public Health, etabliert haben bzw. sich zu etablieren versuchen.

Trotz eines erheblichen und auch wachsenden Bedarfs an „Sozialmedizin“ stellt sich dieses Fachgebiet heute positionell schwach und ungefestigt dar. Dies könnte als Beleg für die Erfahrung gelten, dass multi- und interdisziplinäre Bedarfe an wissenschaftlichen Disziplinen sich zwar in unmittelbaren (und in der Regel zeitweiligen) Arbeitszusammenhängen nicht aber in tradierten Wissenschaftsstrukturen als stabile Disziplinen erfolgreich etablieren lassen.

Die für die Bundesrepublik zu konstatierende und angesichts des Umfangs gesundheitsbezogener Gesundheitsdienstleistungen erhebliche Schwäche der Sozialmedizin ist deshalb nicht oder nicht nur ein Reflex auf die Enge des in der Medizin reflektierten Menschenbildes und der hieraus folgenden Konzeptionen von Gesundheit und Krankheit, sondern auch eine Folge von Verteilungskonflikten und schwierigen Verhältnissen zwischen Politik und Wissenschaft.

Praktische Sozialmedizin

Anders ist dies in der praktischen Sozialmedizin, die, bezogen auf den Leistungsumfang, zu den wichtigsten Spezialisierungen mit unmittelbarer Versorgungswirkung innerhalb des komplexen Gebäudes einer arbeitsteiligen gesundheitsbezogenen Dienstleistung gerechnet werden muss. Hier ist sie vor allem in drei Bezügen im Gesundheitsversorgungssystem der Bundesrepublik verankert:

  • Als praktische Aufgabe bei der Bewältigung von sozialen Ursachen und Folgen von Krankheit und Behinderung in vielfältigen (und auf ärztliche nicht einzugrenzenden) Professionen der sozialen Hilfe und der Überwachung gesundheitsrelevanter Lebensbereiche (z. B. Amtsärzte, Berufe der sozialen Betreuung von Personen mit eingeschränkter Selbstständigkeit und Selbsthilfefähigkeit, wie z. B. Sozialarbeiter),
  • als eine der maßgeblichen Praxisqualifikation im Gesundheitsmanagement (Institutionen der Gesundheitssicherung und der Gesundheitsversorgung, der Gesundheitsämter und Behörden, der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Akteure der Selbstverwaltung) und
  • als Begutachtungsdienst in der Sozialversicherung mit erheblicher praktischer Bedeutung in der Gesundheitsversorgung und sozialen Absicherung von Krankheits- und Behinderungsfolgen (Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, der Arbeitsverwaltungen, der Rentenversicherer und der Unfallversicherung).

Sozialmedizin vs. „Soziale Medizin“

Der Versuch einer Fachgebietsbeschreibung verlangt, den spezifischen Erkenntnismöglichkeiten und den praktischen Aufgaben gleichermaßen Rechnung zu tragen.

Für eine solche Annäherung ist die Deutung des Adjektivs „sozial“ leitgebend und verlangt vor allem eine Abgrenzung von der Deutungsenge des Sozialen als Milieu. „Sozial“ umschreibt hier die Gesamtheit der Rückwirkungen des (Gattungswesens) Menschen und seines Tuns auf sich selbst, die Grundlagen seiner Existenz und die Aufgaben der Gesundheitssicherung für künftige Generationen.

Sozialmedizin im Wandel der Zeit

Das aber bedeutet, dass das Besondere und auch abgrenzende der Sozialmedizin, die Wirkungen des Menschen auf sich selbst sind. Die primäre Schlüsselwahrnehmung der Sozialmedizin ist also die der Veränderung von Gesundheitsproblemen im Ablauf der Zeit als Folge des sozialen Wandels. Der Begriff Zeit bezieht sich dabei sowohl auf Aspekte der Transition im Sinne eines epochalen oder geschichtlichen Wandels von Gesundheitsproblemen (Lebensverlängerungsprozess, Akzeleration, Compression of Morbidity) als auch passagerer Störungen (Epidemien), wie den des Lebensalters (Altersspezifik von Gesundheitsproblemen und –bedürfnissen). Soweit diese Veränderungen nicht zufälligen, sondern systematischen Charakter haben, sind sie auch durch eine Richtung und eine Geschwindigkeit ebenfalls als Folge menschlichen Handeln zu charakterisieren. Dies schließt ein, dass sich alle solche Veränderungen nach Richtung und Geschwindigkeit in unterschiedlichen Bevölkerungen bzw. zwischen sozialen Gruppen und Schichten unterschiedlich vollziehen können, also auch Unterschiede in den Gesundheitsproblemen erzeugen oder überwinden. Soziale Prozesse sind damit auch zusätzlich zur biologischen Variabilität die Ursache der Ungleichverteilung von Gesundheitsrisiken, Krankheiten und Hilfebedarfen zwischen den Menschen. Sozialmedizinische Erklärungen grenzen solche Unterschiede ebenso von Begriff des „Schicksals“ wie dem der „Schuld“ (Moral Hazard) ab.

Gleichgültig, ob sich „Wandel“ und „Verschiedenheit“ in bzw. zwischen Bevölkerungen als (positive wie negative) Folgen der Art und Weise des Erwerbs und der Verteilung menschlicher Existenzmittel oder wiederum als deren Rückwirkung auf die sozialen und natürlichen Bedingungen menschlichen Seins darstellen, immer sind es Folgen des Menschen für sich selbst. Deshalb sind es soziale Folgen und deshalb sind es wiederum soziale Konsequenzen, die aus solchen Kenntnissen folgen (sollten).

Dies bedeutet schließlich, dass die von Menschen erzeugte und veränderte Lebensweise und die Folgen für die soziale Lage und die Lebensstile der Individuen, sozialen Gruppen und sozialen Schichten den Kernbestand einer (dann allerdings grundsätzlich nur multi- und interdisziplinär zu begreifenden) Sozialmedizin darstellen. Nach dem die Konstruktion einer solchen medizinischen Disziplin als Sozialhygiene offenbar gescheitert ist, bleibt abzuwarten, ob ein solcher Forschungs- und Praxisbereich unter der Bezeichnung Public Health lebensfähig sein kann und die hierbei notwendige große Integrationsleistung der Humanwissenschaften unter Einschluss auch der Sozialmedizin leisten wird. Trotz vielfältiger Versuche der Etablierung von Public Health ist diese Frage bisher offen.

Definition der Sozialmedizin

Unter der gezeichneten Prämisse wird hier unter Sozialmedizin ein Teil des Gesamtzusammenhangs von Gesundheitswissenschaften verstanden und zwar jenes Teils, der quasi als eine „potenzielle“ medizinische Disziplin, die

  • die Phänomenologie,
  • die sozialen Ursachen und
  • die Folgen

sich wandelnder Gesundheitsprobleme untersucht, um Konsequenzen für die Gesundheitsförderung, die Prävention, die medizinische Versorgung und Betreuung sowie die Rehabilitation, besonders auf der Ebene der Sicherungssysteme, der Versorgungsorganisation und der Versorgungsprozesse zu ziehen.

Die Sozialmedizin begreift dabei den epochalen Wandel der gesundheitsbezogenen Belastungen der Menschen als einen sozialen Prozess, in dessen Folge sich die Struktur

  • von Gesundheitsgefährdungen,
  • von vorkommenden Krankheiten,
  • des medizinischen Hilfebedarfs,
  • der Krankheitsfolgen,
  • der Behinderungen und
  • der Todesursachen

differenziert nach Richtung, Geschwindigkeit und sozialer Schicht verändert.

Bedeutung der Sozialmedizin für die Gesundheitsversorgung

Die praktische Nutzung solcher Erkenntnisse für die Programm- und Infrastrukturgestaltung

  • der Gesundheitsförderung,
  • der Prävention und
  • der Gesundheitsversorgung

sind zwar politische Entscheidungen, diese sind jedoch nicht nur wissenschaftlich vorzubereiten, sondern auch hinsichtlich ihrer Wirkungen zu beschreiben und zu bewerten (Versorgungsforschung, Evaluationsforschung, Folgeabschätzung politischer Entscheidungen).

Die Praxis der Sozialmedizin findet sich folgerichtig dort, wo

  • Hilfebedarf definiert (Gesundheitspolitik, Feststellung prioritärer Gesundheitsziele, Bedarfsfeststellung und Bedarfsplanung),
  • Hilfeangebote organisiert und gesteuert (Steuerung von Gesundheitsleistungen, Evaluation, Versorgungsforschung, Controlling, Consulting) werden und
  • für nachfrageschwache Personengruppen gezielte und zugehende Hilfen zu organisieren sind (Community Medicine, Soziale Dienste, Dispensairebetreuung, Case Management, Disease Management, Öffentlicher Gesundheitsdienst) sowie
  • Hilfeleistung überwacht und bewertet wird (Utilization Review, Versorgungsforschung, Qualitätssicherung).

Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin

Allgemeine Informationen

Die Inhalte unserer Weiterbildungen zur Erlangung der „Zusatzbezeichnung Sozialmedizin“ orientieren sich am Curriculum der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer, sind von der Landesärztekammer Brandenburg zertifiziert und werden bundesweit anerkannt.

Gegenstand der Weiterbildung

Die Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Bewertung von Art und Umfang gesundheitlicher Störungen und deren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit im beruflichen und sozialen Umfeld unter Einbeziehung der Klassifikationen von Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit, deren Einordnung in die Rahmenbedingungen der sozialen Sicherungssysteme und die Beratung der Sozialleistungsträger in Fragen der medizinischen Versorgung.

Mindestvorausetzungen

  • Facharztanerkennung
  • 160 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 in Sozialmedizin oder Rehabilitationswesen
  • 160 Stunden Aufbaukurs gemäß § 4 Abs. 8 in Sozialmedizin
  • Sozialmedizin gemäß Weiterbildungsinhalten unte Befugnis

Weiterbildungsinhalt

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in:

  • den rechtlichen Grundlagen einschließlich des Systems der sozialen Sicherheit und dessen Gliederung
  • den Aufgaben und Strukturen der Sozialleistungsträger, z. B. Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, Arbeits- und Versorgungsverwaltung, Sozialhilfe und Sozialleistungen im öffentlichen Dienst
  • der Leistungsdiagnostik und den Beurteilungskriterien bei ausgewählten Krankheitsgruppen
  • den sozialmedizinisch relevanten leistungsrechtlichen Begriffen
  • der Beurteilung gesundheitlicher Einschränkungen und ihrer Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben und Alltag
  • der Vermittlung zwischen individueller gesundheitlicher Einschränkung und solidarisch organisierten Rechtsansprüchen und Hilfen sowie Beratungstätigkeit
  • den Grundlagen und Grundsätzen der Rehabilitation einschließlich des Qualitätsmanagements
  • den Möglichkeiten der Gesundheitsförderung und Prävention
  • den arbeitsmedizinischen Grundbegriffen
  • den Grundlagen der Epidemiologie, Dokumentation, Statistik und Gesundheitsberichterstattung
  • der Beratung der Sozialleistungsträger in Fragen der medizinischen Versorgung
  • der Erstellung sozialmedizinischer Gutachten nach Aktenlage und aufgrund von Rehabilitationsentlassungsberichten einschließlich Leistungsbeurteilung
  • der Erstellung von Gutachten für Sozialleistungsträger unter Berücksichtigung von Fragestellungen der Arbeitsfähigkeit, Erwerbsfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Heil- und Hilfsmittelversorgung, Berufsförderung, Sozialgerichtsbarkeit und des Versorgungsrechts

Module

Modul I

Grundlagen der Sozialmedizin und der Rehabilitation
  • Grundlagen der Sozialmedizin
    • Ärztliches Berufsrecht und Ethik
    • Historische Entwicklung der Sozialmedizin
    • Definition und Aufgabenfelder von „Sozialmedizin“ und „Rehabilitationswesen“
  • Grundlagen des medizinischen Versorgungssystems
    • Gliederung der Gesundheitsversorgung und Schnittstellen
    • Organisation der medizinischen Versorgung
    • Organisation und Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)
    • Aufgabenfelder von Public Health
    • Aufgabenfelder der Versorgungsforschung
  • Sozialmedizinisch relevante Grundlagen der Epidemiologie, Medizinsoziologie und Medizinpsychologie
  • Menschenrechte und UNBehindertenrechtskonvention (UNBRK)
  • Dokumentation, Statistik und Gesundheitsberichterstattung
  • Sozialmedizinisch relevante Aspekte von Migration und Diversität
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Modul II

Soziale Sicherungssysteme und Versogungsstrukturen
  • Das gegliederte System der sozialen Sicherung in Deutschland
    • Prinzipien der sozialen Sicherung
    • Grundzüge der Selbstverwaltung und Verwaltungsorganisation
    • Soziale Sicherungssysteme im internationalen Vergleich
  • Grundlagen der Gesundheitspolitik
    • Grundlagen der Finanzierung der sozialen Sicherung
    • Strukturen und Prozesse für die Steuerung im Gesundheitswesen
  • Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung im Gesundheitswesen
  • Strukturen, Aufgaben und Finanzierung der Träger der sozialen Sicherung
    • Kosten und leistungsträgerspezifische Sozialgesetzbücher (SGB)
    • Der Staat als Leistungsträger
    • Berufsständische Versorgungseinrichtungen
  • Strukturen und Aufgaben privater Versicherungen der sozialen Absicherung
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Modul III

Grundlagen und Grundsätze der Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation
  • Theorie und Praxis von Gesundheitsförderung und Prävention
    • Begriffsbestimmung und rechtliche Grundlagen
    • Träger, Finanzierungsgrundlagen und Maßnahmen
    • Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
  • Grundlagen der Rehabilitation
    • Rehabilitation im System der sozialen Sicherung
    • Rehabilitation in der Sozial und Gesundheitspolitik
    • Gesetzliche Grundlagen
    • Rehabilitation im internationalen Kontext
  • Gesundheitsökonomische Aspekte in der Rehabilitation
  • Relevante Organisationen und Institutionen in der Rehabilitation
  • Grundsätze der Rehabilitation
    • Definitionen und Zielsetzung
    • Frühzeitige Bedarfserkennung und trägerübergreifende Bedarfsermittlung
    • ICF als konzeptionelle Grundlage
    • Interdisziplinäre Zusammenarbeit Rehabilitationsmedizin mit anderen Fachgebieten, u. a. Akut und Arbeits/Betriebsmedizin
    • Flexibilisierung von Rehabilitationskonzepten
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Modul IV

Leistungsarten, Leistungsformen und Organisation der Rehabilitation
  • Leistungszugang
    • Antragsverfahren
    • Aufforderung nach § 51 SGB V und § 145 SGB II
  • Leistungsarten
    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
    • Leistungen zur sozialen Teilhabe
  • Leistungsformen der medizinischen Rehabilitation
    • Frührehabilitation im Akutkrankenhaus
    • Anschlussrehabilitation (AR/AHB)
    • Stationäre Rehabilitation
    • Ambulante Rehabilitation
  • Phasenmodelle in der Rehabilitation
  • Spezifische Rehabilitationsangebote und Verfahren
    • Medizinische Rehabilitation für spezielle Zielgruppen
    • Medizinischberufliche Rehabilitation (MBOR)
  • Rehabilitationseinrichtungen (Betriebliche Rehabilitation, Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, Berufsförderungswerke und andere Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sowie Einrichtungen der sozialen Rehabilitation) und ihre Aufgaben
    • Teilhabeplanung und Durchführung der Maßnahme
    • Leistungsbeurteilung
    • Entlassmanagement
    • Teilnahme an externer Qualitätssicherung
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Modul V

Arbeitsmedizinische Grundlagen
  • Einführung in die Grundlagen der Arbeitsmedizin
    • Arbeitsmedizinische Rechtsgrundlagen und Arbeitsorganisation
    • Arbeitsphysiologie und Ergonomie
    • Arbeitsmedizin 4.0
  • Schnittstellen in der Zusammenarbeit von Arbeits und Sozialmedizin
    • Umsetzung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTALeistungen)
    • Stufenweise Wiedereingliederung/Betriebliches Eingliederungs/Gesundheitsmanagement
  • Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen
    • Rechtliche Grundlagen
    • Ausgewählte Beispiele
  • Anforderungsprofile beruflicher Tätigkeiten
    • Berufskundliche Informationssysteme
    • Berufskunde aus medizinischer Sicht
  • Gefährdungsbeurteilung
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Modul VI

Grundlagen ärztlicher Begutachtung unter Berücksichtigung sozialmedizinisch relevanter leistungsrechtlicher Begriffe und Vorgaben
  • Grundlagen und Grundsätze der ärztlichen Begutachtung
    • Status und Rolle des medizinischen Sachverständigen
    • Prozess der ärztlichen Begutachtung
    • Aufbau und Elemente ärztlicher Gutachten
    • Finalitäts versus Kausalitätsprinzip
  • Begutachtungsrelevante sozialrechtliche Begriffe, z. B.
    • Krankheit
    • Behinderung und Schwerbehinderung
    • Pflegebedürftigkeit
    • Arbeitsunfähigkeit
    • Erwerbsminderung
    • Unfall und Schädigungsfolge
  • Rechtsfragen in unterschiedlichen Rechtsgebieten
    • Datenschutz in der Sozialversicherung
    • Mitwirkung des Versicherten
    • Rechtsbehelfe der Versicherten, Rechtsmittelverfahren
    • Aufbau und Zuständigkeit in der Sozialgerichtsbarkeit
  • Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung sozialmedizinischer Gutachten
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Modul VII

Trägerspezifische und -übergreifende Begutachtung
  • Sozialmedizinische Begutachtung für die einzelnen Sozialleistungsträger und den Öffentlichen Dienst
  • Sozialmedizinische Begutachtung für private Versicherungen
  • Beratungsaufgaben für Sozialleistungsträger
  • Qualitätsprüfungen/kontrollen im Auftrag der Sozialleistungsträger
  • Organisation und Schnittstellen der Sozialmedizinischen Dienste
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Modul VIII

Beurteilungskriterien bei ausgewählten Krankheitsgruppen

  • Sozialmedizinische Leistungsdiagnostik und Beurteilung der Leistungsfähigkeit
    • Leistungsfähigkeit versus Leistung
    • Methoden der Leistungsdiagnostik
    • Bestimmung des erwerbsbezogenen Leistungsvermögens
  • Sozialmedizinische Aspekte bei ausgewählten Krankheitsgruppen
  • Praktische Umsetzung und Auswirkung sozialmedizinischer Begutachtung
    • Bedeutung qualitativer und quantitativer Leistungseinschätzungen
    • Konsequenzen ärztlicher Beurteilungen/Empfehlungen für Versicherte, Leistungsträger und Arbeitgeber
    • Wiedereingliederung und Arbeitsplatzumsetzung
    • Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt
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